Eternit_entsorgen

Sie wollen Eternitplatten entsorgen? Haben Sie Blumenkübel aus Eternit? Oder einen asbesthaltigen Nachtspeicherofen?
Unsere Mitarbeiter haben die Fachkunde nach TRGS 519 und können das Asbest für Sie fachgerecht verpacken und entsorgen.

 

Professionelle Asbestarbeiten

'Der Schmidt nimmt‘s mit' - das gilt auch für Asbest, Eternit oder asbesthaltige Nachtspeicheröfen. Da von diesen Abfällen aufgrund ihrer Beschaffenheit und stofflichen Zusammensetzung eine besondere Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgeht, werden hier besondere Anforderungen an Lagerung, Transport, Behandlung und den Nachweis gestellt. Über unseren Gesellschafter als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb stellen wir durch unser Angebot der professionellen Asbestarbeiten sicher, dass auch gefährliche Abfälle wie Asbest oder Eternit fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Das garantieren wir Ihnen! Für eine Beratung zur Entsorgung von Asbest stehen wir Ihnen gerne unter der 0711-333 007 oder per Kontaktformular zur Verfügung.

Unsere Mitarbeiter haben die Sachkunde nach TRGS 519, welche die Voraussetzung für den Umgang mit Asbest ist. Die Eternitplatte, der Blumenkübel aus Asbest oder der Nachtspeicherofen wird vor Ort fachgerecht verpackt und in speziellen Asbest-Big-Bags von unserem Kranwagen direkt bei Ihnen abgeholt. Wir sind für Ihre Entrümpelung oder die Auflösung Ihres Betriebes wie auch für die Entsorgung von Asbest und Eternit der Fachmann für die Lösung aus einer Hand.

Asbest- oder Eternitabfälle, auch in Form von Blumen­kästen oder als Rohre dürfen von Personen ohne den Sachkundenachweis TRGS 519 nicht bewegt oder entsorgt werden. Dementsprechend dürfen wir diese an unseren Wertstoffhöfen unseres Gesellschafters Jörg Aulfinger GmbH & Co. KG auch leider nicht annehmen. Sie erhalten bei uns jedoch wahlweise Eternit Big-Bags in verschiedenen Größen, die wir, nach der Befüllung durch Fachpersonen, mit unserem Ladekran direkt auf Ihrer Baustelle abholen und zur Deponierung fahren können. Wenn unser Team von 'Der Schmidt nimmt’s mit' vor Ort ist und diese Arbeiten für Sie erledigt, bringen sie die Big-Bags selbstverständlich gleich mit. Bei Mengen unter 20 to erfolgt der Nachweis über unseren Sammel­ent­sor­gungs­nachweis mit Übernah­me­schein. Sollten Sie Asbest in anderer Form haben, machen wir Ihnen gerne ein Angebot für die fachge­rechte Demontage.
Bitte beachten Sie bei jeder Form von Arbeiten mit Asbest die Vorschriften der TRGS 519.

Auch wenn Sie bei Ihrer Entrümplung Lacke, Farben, unbekannte Chemikalien oder andere gefährliche Abfälle finden - bitte öffnen Sie unbekannte Behälter nicht unbedacht. Da von diesen Abfällen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder stofflichen Zusammensetzung eine besondere Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgehen kann, werden hier besondere Anforderungen an Lagerung, Transport, Behandlung und den Nachweis gestellt. Je nach Eigenschaft des Stoffes unterliegen auch Lager- und Transportbehälter besonderen Anforderungen und müssen besonders zugelassen sein. Für den Transport sind in vielen Fällen zusätzlich die Gefahrgut-Bestimmungen der ADR und weitere Rechtsgebiete zu beachten. Die Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle übernehmen wir gerne für Sie, ob im Rahmen einer Entrümpelung oder unabhängig davon – rufen Sie uns einfach an!

Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials dürfen wir auch auf unseren Wertstoffhöfen der Firma Jörg Aulfinger GmbH & Co. KG in Stuttgart Feuerbach und Möglingen bei Ludwigsburg bestimmte gefährliche Abfälle nicht annehmen und entsorgen. So z.B. Altlacke- und Altfarben, Altöle sowie andere chemische, biologisch gefährliche oder radioaktive Stoffe. Wenn Sie solche Stoffe haben, dann rufen Sie uns bitte an. Auch wenn wir bestimmte gefährliche Abfälle nicht direkt auf unserem Lagerplatz annehmen können, so dürfen wir fast alle Stoffe über eines unserer Entrümpelungsteams in geeignete Behälter verpacken und mit unseren Fahrzeugen von Ihnen aus direkt zu einer sicheren und fachgerechten Entsorgung fahren. Gerne machen wir Ihnen dazu ein Angebot.

Kleine Mengen aus Privathaushalten können Sie bei Ihrem kommunalen Sondermüllmobil kostenlos abgeben. Auskünfte über Zeit und Ort erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Wenn Sie größere Mengen gefährlicher Abfälle haben, bieten wir Ihnen gerne geeignete Behälter und gesetzeskonforme Entsorgungs- bzw. Verwertungswege an und sorgen für deren sichere Entsorgung - unsere Spezialisten stellen fest, worum es sich handelt und entsorgen die Abfälle entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.


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Fragen und Antworten

Unsere Mitarbeiter haben die Sachkunde nach TRGS 519, welche die Voraussetzung für den Umgang mit Asbest ist. Die Eternitplatte, der Blumenkübel aus Asbest oder der Nachtspeicherofen wird vor Ort fachgerecht verpackt und in speziellen Asbest-Big-Bags von unserem Kranwagen direkt bei Ihnen abgeholt. Wir sind für Ihre Entrümpelung oder die Auflösung Ihres Betriebes wie auch für die Entsorgung von Asbest und Eternit der Fachmann für die Lösung aus einer Hand.

Asbest- oder Eternitabfälle, auch in Form von Blumen­kästen oder als Rohre dürfen von Personen ohne den Sachkundenachweis TRGS 519 nicht bewegt oder entsorgt werden. Dementsprechend dürfen wir diese an unseren Wertstoffhöfen unseres Gesellschafters Jörg Aulfinger GmbH & Co. KG auch leider nicht annehmen. Sie erhalten bei uns jedoch wahlweise Eternit Big-Bags in verschiedenen Größen, die wir, nach der Befüllung durch Fachpersonen, mit unserem Ladekran direkt auf Ihrer Baustelle abholen und zur Deponierung fahren können. Wenn unser Team von 'Der Schmidt nimmt’s mit' vor Ort ist und diese Arbeiten für Sie erledigt, bringen sie die Big-Bags selbstverständlich gleich mit. Bei Mengen unter 20 to erfolgt der Nachweis über unseren Sammel­ent­sor­gungs­nachweis mit Übernah­me­schein. Sollten Sie Asbest in anderer Form haben, machen wir Ihnen gerne ein Angebot für die fachge­rechte Demontage.
Bitte beachten Sie bei jeder Form von Arbeiten mit Asbest die Vorschriften der TRGS 519.

Auch wenn Sie bei Ihrer Entrümplung Lacke, Farben, unbekannte Chemikalien oder andere gefährliche Abfälle finden - bitte öffnen Sie unbekannte Behälter nicht unbedacht. Da von diesen Abfällen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder stofflichen Zusammensetzung eine besondere Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgehen kann, werden hier besondere Anforderungen an Lagerung, Transport, Behandlung und den Nachweis gestellt. Je nach Eigenschaft des Stoffes unterliegen auch Lager- und Transportbehälter besonderen Anforderungen und müssen besonders zugelassen sein. Für den Transport sind in vielen Fällen zusätzlich die Gefahrgut-Bestimmungen der ADR und weitere Rechtsgebiete zu beachten. Die Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle übernehmen wir gerne für Sie, ob im Rahmen einer Entrümpelung oder unabhängig davon – rufen Sie uns einfach an!

Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials dürfen wir auch auf unseren Wertstoffhöfen der Firma Jörg Aulfinger GmbH & Co. KG in Stuttgart Feuerbach und Möglingen bei Ludwigsburg bestimmte gefährliche Abfälle nicht annehmen und entsorgen. So z.B. Altlacke- und Altfarben, Altöle sowie andere chemische, biologisch gefährliche oder radioaktive Stoffe. Wenn Sie solche Stoffe haben, dann rufen Sie uns bitte an. Auch wenn wir bestimmte gefährliche Abfälle nicht direkt auf unserem Lagerplatz annehmen können, so dürfen wir fast alle Stoffe über eines unserer Entrümpelungsteams in geeignete Behälter verpacken und mit unseren Fahrzeugen von Ihnen aus direkt zu einer sicheren und fachgerechten Entsorgung fahren. Gerne machen wir Ihnen dazu ein Angebot.

Kleine Mengen aus Privathaushalten können Sie bei Ihrem kommunalen Sondermüllmobil kostenlos abgeben. Auskünfte über Zeit und Ort erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Wenn Sie größere Mengen gefährlicher Abfälle haben, bieten wir Ihnen gerne geeignete Behälter und gesetzeskonforme Entsorgungs- bzw. Verwertungswege an und sorgen für deren sichere Entsorgung - unsere Spezialisten stellen fest, worum es sich handelt und entsorgen die Abfälle entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.


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Fragen und Antworten

Eternit-abbauen
Darf ich meine Asbestabfälle auf Ihren Wertstoffhöfen abgeben?
  • Asbest darf ausschließlich von Personen mit dem Sachkundenachweis nach TRGS 519 bewegt, abgebaut und schließlich auch entsorgt werden.
  • Hierfür muss das Material durch Fachpersonal in geeignete Big-Bags mit der entsprechenden Kennzeichnung verpackt werden.
  • Da Asbest über spezielle Deponien entsorgt werden muss, kommen wir gerne mit unserem Kranwagen vorbei und holen die mit Asbest gefüllten Big-Bags bei Ihnen ab um sie direkt in besagte Deponien zu bringen.
  • Auf unserem Wertstoffhof in Möglingen dürfen wir Asbest nur in Kleinmengen annehmen. Da Asbest aber ausschließlich von Personen mit dem Sachkundenachweis nach TRGS 519 transportiert werden darf, ist der Weg der Abholung für Privatpersonen der passende.
Wie kann ich meine Asbestabfälle dann entsorgen?
  • Da Asbest über spezielle Deponien entsorgt werden muss, kommen wir gerne mit unserem Kranwagen vorbei und holen die mit Asbest gefüllten Big-Bags bei Ihnen ab um sie direkt in besagte Deponien zu bringen.
  • Alternativ kommen unsere Mitarbeiter, im Rahmen einer Entrümpelung oder unabhängig davon, welche den Sachkundenachweis nach TRGS 519 haben, bei Ihnen vorbei und bauen Ihre asbesthaltigen Abfälle ab, verpacken sie und nehmen sie gleich mit.

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Auch für Immobilien verschiedenster Art sowie Keller und Dachböden sind wir gerne Ihr zuverlässiger Entrümplungspartner. Außerdem unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei vollständigen Haushaltsauflösungen und Räumungen von Messie-Haushalten.

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Gerne kaufen wir auch Antiquitäten und andere Wertgegenstände im Rahmen von Entrümpelungen an. Auch im gewerblichen Bereich ist der Kauf von Maschinen und Beständen möglich. Unabhängig von einem unserer Dienstleistungen kaufen wir auch Zinn und Immobilien an.

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Rufen Sie uns für einen unverbindlichen, kostenlosen Besichtigungstermin Ihres Objekts an.

Wir beurteilen Ihr Objekt, die Gegebenheiten vor Ort und schreiben Ihnen ein preiswertes Angebot.

Auch Wertgegenstände rechnen wir Ihnen schon in Ihrem Angebot an.

Wir vereinbaren einen kurzfristigen Besichtigungstermin mit Ihnen.

Falls eine Stellplatzgenehmigung für den Entsorgungscontainer nötig ist kümmern wir uns darum.

Am Termin übergeben Sie uns Ihre Schlüssel oder öffnen uns die Türe - Sie müssen nicht zwingend vor Ort sein.

Auf Wunsch entfernen wir auch die Teppiche, Tapeten oder Fliesen.

Da Ihr Objekt besenrein übergeben wird, können Sie gleich am nächsten Tag mit der Renovierung, Neuvermietung oder dem Einzug beginnen. Oder Sie geben die Immobilie ohne weitere Mühen an den Vermieter zurück.