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Datenträgervernichtung Stuttgart

Große Mengen Festplatten, ausgediente Rechner, alter Server: Einfach in den Elektroschrott gehört das nicht. Datenträger mit Unternehmensdaten müssen professionell vernichtet werden.

Rufen sie uns unter 0711 333007 an oder nehmen sie Kontakt auf:

Wir holen ab und kümmern uns um den Rest

Wir transportieren Ihre alten IT-Geräte ab und koordinieren die zertifizierte Vernichtung der Datenträger. Wenn noch mehr auf der Liste steht, machen wir das gleich mit: Büro oder Gewerbe räumen, Möbel und Einrichtung abholen, Demontage übernehmen, Papierakten vernichten. Mit 30 Jahren Erfahrung, einem fairen Festpreis und dem aufrichtigen Versprechen, dass am Ende alles weg ist.

Was wir gleich miterledigen

Wer Datenträger loswerden will, hat meistens noch mehr auf der Liste. Wir nehmen das gleich mit:

Büroauflösung oder Betriebsauflösung – Mietvertrag läuft aus, Standort wird aufgegeben, Betrieb schließt. Wir übernehmen die vollständige Räumung und koordinieren die Datenvernichtung als Teil des Auftrags. Büroauflösung Stuttgart

Büromöbel und Einrichtung – Schreibtische, Stühle, Regale, Trennwände. Was noch einen Restwert hat, rechnen wir an. Den Rest entsorgen wir nach Materialart getrennt. Büromöbel entsorgen

Akten und Papierdokumente – DSGVO-konforme Aktenvernichtung, mit Vernichtungsnachweis. Mehr zur Aktenvernichtung

Elektroschrott – Monitore, Drucker, Kopierer, Telefone. Fachgerechte Entsorgung auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg.

Nur Abtransport, keine vollständige Räumung – Nur die alten Geräte sollen weg, der Rest bleibt. Auch das ist möglich. Abtransport und Abholung

Datenträgervernichtung – Auf einen Blick
Leistung Abholung und zertifizierte Vernichtung von Datenträgern in Stuttgart
Datenträger Festplatten (HDD/SSD), USB-Sticks, Bänder, CDs/DVDs, Mobilgeräte
Standard DIN 66399-konform, DSGVO
Nachweis Vernichtungsprotokoll, Zertifikat auf Anfrage
Transport Gesicherte Behälter, diskrete Abwicklung
Vor Ort Nicht erforderlich – sicherer Transport und Vernichtungsnachweis genügen
Kombinierbar mit Büroauflösung, Betriebsauflösung, Abtransport, Aktenvernichtung
Einzugsgebiet Stuttgart und Großraum (ca. 50 km)

Warum Unternehmen uns das anvertrauen

So läuft es ab

Unser Einzugsgebiet

Wir arbeiten in Stuttgart und der gesamten Region: Ludwigsburg, Esslingen am Neckar, Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Waiblingen, Fellbach, Kornwestheim, Backnang, Schorndorf, Kirchheim unter Teck, Göppingen, Reutlingen und Heilbronn. Wenn Ihr Standort knapp außerhalb liegt, fragen Sie einfach nach.

Liefergebiet

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne. Zusätzlich zu den beschriebenen Serviceangeboten können wir Ihnen noch vieles mehr bieten. Unser Motto: Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.

Was bei der Datenträgervernichtung zu beachten ist

DIN 66399: Die maßgebliche Norm

Die DIN 66399 ist der verbindliche Standard für die Vernichtung von Datenträgern in Deutschland. Sie legt fest, in welche Schutzklassen Daten einzuteilen sind und welche Sicherheitsstufen bei der Vernichtung gelten.

Die Norm unterscheidet drei Schutzklassen, die sich am Schadenspotenzial der gespeicherten Daten orientieren. Schutzklasse 1 gilt für allgemeine interne Informationen. Schutzklasse 2 für sensible Daten wie Personalakten oder Geschäftsgeheimnisse. Schutzklasse 3 für besonders vertrauliche Daten, zum Beispiel Gesundheitsdaten oder geheimhaltungspflichtige Informationen.

Für die meisten Unternehmensdaten ist Schutzklasse 2 der richtige Ansatz. Für personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO gilt das in der Regel ohnehin.

DSGVO-Pflichten bei der Entsorgung von Datenträgern

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten sicher zu löschen oder zu vernichten, sobald der Verarbeitungszweck entfallen ist. Das gilt auch für Datenträger, die ausgemustert werden.

Ein Vernichtungsprotokoll ist kein nettes Extra, sondern im Zweifel der Nachweis gegenüber der Datenschutzbehörde. Wer keinen Nachweis hat, kann im Schadensfall keine ordnungsgemäße Entsorgung belegen.

Löschen reicht nicht: Warum physische Vernichtung notwendig ist

Gelöschte Dateien sind nicht verschwunden. Formatierte Datenträger sind nicht leer. Gängige Wiederherstellungsprogramme können viele Daten auch nach mehrfachem Überschreiben wiederherstellen. Bei modernen SSDs ist das Überschreiben ohnehin keine sichere Methode.

Die einzige Methode, die keine Restdaten zurücklässt, ist die physische Zerstörung. Nur so ist nachweisbar sichergestellt, dass Daten nicht wiederhergestellt werden können.

Materialverwertung nach der Vernichtung

Nach der physischen Vernichtung werden die Materialien fachgerecht getrennt entsorgt. Metalle und Kunststoffe gehen in den Werkstoffkreislauf. Es entsteht kein vermeidbarer Sondermüll.

Häufige Fragen zur Datenträgervernichtung in Stuttgart

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Was muss bei der Vernichtung von Daten beachtet werden?
  • Datenträger müssen physisch vernichtet werden, nicht nur gelöscht oder formatiert. Der Prozess sollte DIN 66399-konform sein. Sie sollten ein Vernichtungsprotokoll erhalten, das als Nachweis dient. Für personenbezogene Daten ist dieser Nachweis im Sinne der DSGVO Pflicht.

Die DIN 66399 legt Schutzklassen und Sicherheitsstufen für die Vernichtung von Datenträgern fest. Sie bestimmt, wie fein ein Datenträger zerstört werden muss, damit die Daten als nicht wiederherstellbar gelten. Grundlage für die Einstufung ist das Schadenspotenzial der gespeicherten Daten.

Endgültig und nachweisbar sicher ist nur die physische Vernichtung. Softwareseitige Löschverfahren und Formatierungen hinterlassen Spuren, die mit entsprechenden Programmen wiederhergestellt werden können. Für eine DSGVO-konforme Entsorgung empfehlen wir die zertifizierte physische Vernichtung.

Die DIN 66399 unterscheidet drei Schutzklassen. Schutzklasse 1 für allgemeine interne Daten, Schutzklasse 2 für sensible Unternehmensdaten und Schutzklasse 3 für besonders vertrauliche oder gesetzlich besonders geschützte Daten. Die Schutzklasse bestimmt, welche Sicherheitsstufe bei der Vernichtung einzuhalten ist.