Von der ersten Besichtigung bis zur fachgerechten Entsorgung erhalten Sie bei uns alle Leistungen aus einer Hand.
Sie müssen eine Wohnung oder ein Haus räumen lassen, haben aber nicht die finanziellen Mittel? In vielen Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Entrümpelung. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung, unterstützen Sie beim Einreichen aller Unterlagen und führen die komplette Entrümpelung zuverlässig für Sie durch.
Wenn eine Entrümpelung oder Wohnungsauflösung erforderlich ist, die Kosten aber nicht selbst getragen werden können, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt gemäß SGB XII (Sozialhilfe) die Kosten. Voraussetzung dafür ist ein rechtzeitig gestellter Antrag Entrümpelung Sozialamt, der alle notwendigen Unterlagen enthält.
Der Schmidt nimmt’s mit ist seit fast 30 Jahren Ihr erfahrener Partner für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Räumungen im Raum Stuttgart, Esslingen, Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis und Umgebung. Wir begleiten Sie durch den kompletten Ablauf — von der Antragstellung bis zur besenreinen Übergabe der Wohnung.
Das Sozialamt übernimmt die Kosten für Entrümpelungen, wenn:
Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII) bezogen wird.
Die Entrümpelung zwingend erforderlich ist:
Umzug ins Pflegeheim
Tod des Mieters
Kündigung oder Zwangsräumung
Gesundheitliche oder soziale Gründe
Keine Angehörigen oder Dritte zur Kostenübernahme verpflichtet sind.
Wichtig: Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor der Entrümpelung gestellt werden. Eine rückwirkende Kostenübernahme erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Damit das Sozialamt die Entrümpelungskosten übernimmt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Leistungsnachweis Sozialhilfe / Grundsicherung
Einkommens- und Vermögensnachweise
Mietvertrag oder Kündigungsschreiben
Nachweise zur Notwendigkeit der Räumung (z. B. ärztliches Attest, Pflegeheimplatz, Todesfall)
Kostenvoranschlag für die Entrümpelung (wird von uns kostenlos erstellt)
Besonders häufig wird eine Wohnungsauflösung mit Sozialamt bei folgenden Situationen beantragt:
Senioren ziehen ins Pflegeheim um.
Nach einem Todesfall bleibt eine unbewohnte Wohnung zurück.
Eine Zwangsräumung wurde angeordnet.
Eine Messie-Wohnung muss geräumt werden.
In all diesen Fällen begleiten wir Sie umfassend bei Antragstellung und Durchführung.
Nach der Genehmigung durch das Sozialamt übernehmen wir die gesamte Abwicklung:
Kostenloser Vor-Ort-Termin zur Besichtigung
Erstellung des Kostenvoranschlags
Unterstützung bei der Antragsstellung
Abstimmung mit dem Sozialamt
Durchführung der Entrümpelung
Fachgerechte Trennung & Entsorgung
Besenreine Übergabe der geräumten Immobilie
Auf Wunsch: Entfernung von Teppichen, Tapeten, Fliesen etc.
Zwischen 7 Tagen und 4 Wochen, abhängig von der Kommune.
Wir übernehmen die kostenlose Angebotserstellung für den Antrag.
Ja. Wir stimmen uns direkt mit dem Sozialamt ab und kümmern uns um Rückfragen.