Von der ersten Besichtigung bis zur fachgerechten Entsorgung erhalten Sie bei uns alle Leistungen aus einer Hand.
Ob im Gartenhaus, in der Laube oder auf dem Grundstück – über die Jahre sammelt sich so einiges an, das nicht mehr gebraucht wird. Wenn Sie Ihren Garten wieder in eine grüne Wohlfühloase verwandeln möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Gartenentrümpelung zur Seite und räumen alles raus, was Sie nicht mehr benötigen.
Auch bei Gartenentrümpelungen kommt es gelegentlich vor, dass verwertbare Gegenstände, etwa Gartenmöbel, Werkzeuge oder Dekorationen, noch einen Marktwert haben. Selbstverständlich vergüten wir Ihnen verwertbare Gegenstände, die wir weiterverkaufen können. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Gegenstände auch tatsächlich noch einen Käufer finden.
Nach Ihrer Beauftragung kümmern wir uns um die vollständige Räumung Ihres Gartens und übernehmen die fachgerechte Trennung und Entsorgung sämtlicher Materialien als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb – darauf können Sie sich verlassen!
Auf Wunsch übernehmen wir auch zusätzliche Leistungen, wie das Entfernen von Pflastersteinen, alten Beeten, Gartenhäusern oder maroden Zäunen. Selbstverständlich hinterlassen wir Ihr Grundstück nach der Gartenentrümpelung stets besenrein, sodass Sie es im Anschluss sofort weiter nutzen oder neu gestalten können.
Falls Sie Interesse an unseren Leistungen haben, rufen Sie uns gerne an! Da wir alle Arbeiten aus einer Hand erledigen, stehen wir Ihnen auch bei weiteren Entsorgungsfragen gerne beratend zur Seite.
Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir einen kostenlosen Besichtigungstermin vor Ort. Dabei beurteilen wir den Umfang der Arbeiten und klären alle Details. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot. Nach Ihrer Zustimmung führen wir die Gartenentrümpelung termingerecht durch und entsorgen alle Abfälle fachgerecht.
Die Kosten variieren je nach Größe des Gartens, Menge des zu entsorgenden Materials und dem erforderlichen Arbeitsaufwand. Nach der Besichtigung erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot ohne versteckte Kosten.
Ja, wenn der Container auf öffentlichem Grund (z. B. Straße oder Gehweg) aufgestellt werden soll, ist eine Stellgenehmigung erforderlich. Wir übernehmen gerne die Beantragung für Sie. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit je nach Gemeinde bis zu 14 Tage betragen kann.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich. Nach vorheriger Absprache und Schlüsselübergabe führen wir die Arbeiten zuverlässig und diskret durch.
Sollten sich im Gartenhaus oder Schuppen noch verwertbare Gegenstände befinden, prüfen wir deren Marktwert. Wenn möglich, rechnen wir diesen Wert auf die Gesamtkosten an. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Gegenstände einen Wiederverkaufswert haben.