Eine Praxis wird geschlossen, übergeben oder verlegt. Einrichtung, Geräte, Akten und Dinge, die sich über Jahre angesammelt haben, müssen weg. Manches davon lässt sich weiterverkaufen. Manches muss sachgerecht entsorgt werden. Und für einige gelten besondere Vorschriften. Wir helfen Ihnen weiter!
Wir räumen Praxen in Stuttgart und kümmern uns um das, was dabei zu klären ist: Wertanrechnung für noch verwertbare Einrichtung und Geräte, Aktenvernichtung nach DSGVO, fachgerechte Entsorgung. Ein Ansprechpartner, ein Festpreis, ein Termin.
Eine Praxisauflösung ist keine gewöhnliche Räumung. Medizingeräte, Patientenakten und Datenträger folgen eigenen Regeln. Wir kennen diese Regeln und kümmern uns um das Richtige.
Praxiseinrichtung und Mobiliar Wartezimmerbestuhlung, Empfangstresen, Schreibtische, Aktenschränke, Regale, Behandlungsliegen. Wir demontieren, was demontiert werden muss, und transportieren alles ab.
Medizinische und therapeutische Geräte Wir prüfen, was sich weiterverkaufen lässt, und koordinieren die fachgerechte Entsorgung für den Rest. Was das je nach Praxistyp bedeutet, lesen Sie weiter unten.
Patientenakten und Datenträger Patientenakten unterliegen nach Praxisschließung besonderen Aufbewahrungsfristen. Was vernichtet werden darf, vernichten wir DSGVO-konform mit Nachweis. Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks werden separat und zertifiziert vernichtet.
Alles Weitere Büromaterial, IT-Ausstattung, Elektroschrott, Kleininventar: Was übrig bleibt, nehmen wir mit. Für vollständige Gewerbeauflösungen koordinieren wir den gesamten Ablauf.
| Praxisauflösung Stuttgart – Auf einen Blick | |
|---|---|
| Leistung | Praxisauflösung in Stuttgart und Großraum |
| Einrichtung | Demontage, Abtransport, Entsorgung oder Wertanrechnung |
| Geräte | Verwertung funktionsfähiger Geräte, ElektroG-konforme Entsorgung |
| Akten | DSGVO-konforme Vernichtung von Patientenakten, mit Nachweis |
| Datenträger | Vernichtung nach DIN 66399 auf Anfrage |
| Besichtigung | Vor Ort, per Foto oder Videocall |
| Angebot | Verbindlicher Festpreis |
| Übergabe | Besenrein, termingerecht |
| Einzugsgebiet | Stuttgart und Großraum (ca. 50 km) |
Funktionsfähige Praxisgeräte haben oft noch einen echten Markt. Behandlungsstühle, Physiotherapiegeräte, Ultraschallgeräte, Sterilisatoren, Untersuchungsleuchten: Es gibt spezialisierte Händler und Aufkäufer, die solche Geräte abnehmen.
Was noch einen Restwert hat, rechnen wir Ihnen gegen den Auftragspreis an. In manchen Fällen reduziert das Ihre Kosten spürbar. In anderen Fällen vermitteln wir den direkten Weiterverkauf über unser Netzwerk. Bei Geräten, auf denen Patientendaten gespeichert sind, koordinieren wir die datenschutzkonforme Löschung vor der Weitergabe. Das ist Voraussetzung für den rechtssicheren Weiterverkauf.
Medizinische Elektrogeräte gelten als B2B-Geräte im Sinne des Elektrogerätegesetzes. Die Entsorgung über den Wertstoffhof oder die kommunale Abfallentsorgung ist nicht zulässig. Es braucht einen zertifizierten Fachbetrieb und einen Entsorgungsnachweis, der aufbewahrungspflichtig ist.
Wir organisieren die ElektroG-konforme Entsorgung und stellen den erforderlichen Nachweis aus.
Manche Gegenstände erfordern besondere Vorgehen und liegen außerhalb unseres direkten Leistungsbereichs. Wir benennen das offen und koordinieren die richtigen Stellen.
Röntgengeräte unterliegen dem Strahlenschutzgesetz. Demontage und Entsorgung erfordern einen zugelassenen Fachbetrieb mit entsprechender Genehmigung.
Amalgamrückstände und Amalgamabscheider aus Zahnarztpraxen enthalten Quecksilber und sind Sondermüll. Nur zertifizierte Entsorgungsunternehmen dürfen diese abholen.
Medikamente und Zytostatika aus Arzt- und Tierarztpraxen fallen unter spezielle Abfallvorschriften mit Dokumentationspflicht. Diese nehmen wir nicht mit.
Spitzabfall (Kanülen, Skalpelle) muss in puncture-resistant Behältern gesammelt und separat entsorgt werden.
Wir arbeiten in Stuttgart und der gesamten Region: Ludwigsburg, Esslingen am Neckar, Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Waiblingen, Fellbach, Kornwestheim, Backnang, Schorndorf, Kirchheim unter Teck, Göppingen, Reutlingen und Heilbronn. Wenn Ihr Standort knapp außerhalb liegt, fragen Sie einfach nach.
Patientenakten dürfen nicht einfach vernichtet werden. Für Ärzte und Heilpraktiker gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung. Bei bestimmten Fachrichtungen wie Röntgen oder Strahlenschutz gelten längere Fristen. Wer die Praxis schließt, ist trotzdem verpflichtet, die Unterlagen für die verbleibende Frist zu sichern.
Die Aufbewahrungsfrist läuft noch, aber die Praxis schließt. Wir lagern Ihre Patientenakten für die verbleibende Frist ein: sicher, zugangsbeschränkt, DSGVO-konform. Nach Fristablauf vernichten wir die Unterlagen mit Nachweis.
Für Akten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, übernehmen wir die DSGVO-konforme Vernichtung. Sie erhalten ein Vernichtungsprotokoll als Nachweis. Das gilt für Papierakten genauso wie für digitale Unterlagen auf Datenträgern: Aktenvernichtung
Viele Praxisgeräte speichern Patientendaten: Ultraschallgeräte, EKG-Geräte, digitale Röntgensysteme, Praxissoftware auf Rechnern. Bevor diese Geräte weitergegeben oder entsorgt werden, müssen die Daten datenschutzkonform gelöscht oder die Datenträger physisch vernichtet werden.
Wir koordinieren die zertifizierte Vernichtung der Datenträger und stellen den Vernichtungsnachweis aus. Damit sind Sie gegenüber Datenschutzbehörden auf der sicheren Seite: Datenträger vernichten
Die Zahnarztpraxis ist praxistechnisch die aufwendigste Konstellation. Behandlungseinheiten, Sterilisatoren, Autoklaven, Röntgengeräte, Amalgamabscheider: Jedes davon hat eigene Entsorgungsregeln.
Was wir übernehmen: Wartezimmer, Empfang, Büroausstattung, Aktenschränke, Sterilisatoren und Autoklaven (oft noch verkäuflich über Dentalhändler), allgemeine Praxiseinrichtung.
Was einen Spezialisten braucht: Röntgengeräte (Strahlenschutzgesetz) und Amalgam (Sondermüll, Quecksilber). Hier koordinieren wir die richtigen Betriebe.
Gut erhaltene Behandlungseinheiten haben einen aktiven Gebrauchtmarkt. Wir prüfen den Restwert und rechnen an.
Allgemeinarzt und Fachärzte haben in der Regel überschaubare Medizintechnik: EKG-Geräte, Ultraschall, Inhalationsgeräte, Laborkleingeräte. Diese fallen alle unter das ElektroG und brauchen eine fachgerechte Entsorgung oder können weiterverkauft werden. Geräte mit gespeicherten Patientendaten (EKG, Ultraschall) müssen vor der Weitergabe datenschutzkonform gelöscht werden.
Röntgen, falls vorhanden, braucht wie bei der Zahnarztpraxis einen Spezialbetrieb. Medikamentenmuster und Einwegmaterialien entsorgen wir nicht.
Was wir übernehmen: Praxiseinrichtung, Büro, Wartezimmer, Akten, Elektrogeräte ohne Sonderstatus.
Heilpraktikerpraxen sind für uns die unkomplizierteste Konstellation. Keine Röntgengeräte, kein Amalgam, keine Narkosegase. Die Einrichtung besteht typischerweise aus Behandlungsliegen, Schränken, Büroausstattung, Therapiegeräten und Kleinmaterial.
Einzige Sonderpunkte: Akupunkturnadeln gehören als Spitzabfall in einen gesonderten Behälter und werden separat entsorgt. Reste von Tinkturen und Naturheilmitteln dürfen nicht in den Restmüll.
Alles andere nehmen wir mit. Gut erhaltene Massageliegen und Therapiegeräte lassen sich oft weiterverkaufen.
Patientenunterlagen von Heilpraktikern unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Was vernichtet werden darf, vernichten wir mit Nachweis.
Physiotherapiepraxen haben oft wertvolles Equipment: Therapieliegen, Elektrotherapiegeräte (TENS, Ultraschalltherapie, Magnetfeldtherapie), Trainingsgeräte, Übungsmaterial. Für gute gebrauchte Physiotherapiegeräte gibt es spezialisierte Aufkäufer.
Elektrotherapiegeräte gelten als B2B-Elektrogeräte und brauchen eine ElektroG-konforme Entsorgung. Hydrotherapiewannen und Unterwassermassagegeräte sind schwer und sperrig. Wenn nötig, nutzen wir den Außenaufzug.
Keine gefährlichen Sonderstoffe, keine besonderen Entsorgungspflichten jenseits des ElektroG.
Ergotherapiepraxen sind in der Regel unkompliziert zu räumen. Therapiematerialien, Übungsgeräte, Büroausstattung, Kleinmaterial: nichts davon fällt unter besondere Entsorgungsvorschriften.
Oft gibt es viel Kleinmaterial, das sich nicht mehr sinnvoll verwerten lässt. Wir nehmen alles mit und sorgen für die besenreine Übergabe.